OVG Niedersachsen Urteil LS

Ein Samtgemeindedirektor, dessen Amt in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft ist, hat einen Anspruch auf …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ein Samtgemeindedirektor, dessen Amt in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft ist, hat einen Anspruch auf entsprechende Besoldung und Versorgung nur dann, wenn ihm ein entsprechendes Amt durch einen besonderen Übertragungsakt (Verwaltungsakt) übertragen worden ist. Eine solche statusverändernde Maßnahme kann nur mit Wirkung für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit getroffen werden.