LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Ein Inlay ist eine einheitliche komplexe Leistung, bestehend aus der zahnärztlichen und der Zahnlaborleistung.

Sozialrecht

Leitsatz

1. Ein Inlay ist eine einheitliche komplexe Leistung, bestehend aus der zahnärztlichen und der Zahnlaborleistung. Ein Anspruch des Versicherten auf Inlays richtet sich daher ebenso wie bei den übrigen komplexen zahnärztlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach den vertragszahnärztlichen Bestimmungen. Die vertragszahnärztlichen Bestimmungen sehen eine Abrechnung von Inlays nicht vor.

2. Der Versicherte hat gegen seine gesetzliche Krankenkasse für Behandlungen bis zum 28.10.1996 keinen Kostenerstattungsanspruch bei der Versorgung mit Inlays.