Unterlassungsbegehren wegen Bekanntheit von Marken KI-Titel
Markenrecht · Unterlassungsbegehren · Bekanntheit von Marken · Kostenverteilung
Gewerblicher Rechtsschutz
Tenor
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Antragstellerin 1/6 und die Antragsgegnerin 5/6 zu tragen.
Gründe
Das auf die Verfügungsmarken "Marke1" und "..." gestützte Unterlassungsbegehren hat wegen der Bekanntheit dieser Marken eine erheblich größere wirtschaftliche Bedeutung für die Antragstellerin als das auf die Verfügungsmarke "..." gestützte Unterlassungsbegehren.
Permalink
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