OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Der in einem Aufhebungsvertrag erklärte unwiderrufliche Verzicht auf alle Ansprüche auf betriebliche …

Zivilrecht

Leitsatz

1. Der in einem Aufhebungsvertrag erklärte unwiderrufliche Verzicht auf alle Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung ist unwirksam.

2. Die Versorgungszusage kann wegen der im Betriebsrentengesetz verankerten weitgehenden Schutzrechte nur bei ungewöhnlich schwerwiegenden Verstößen gegen die vertragliche Treuepflicht widerrufen werden. Dieser Grundsatz gilt für Arbeitnehmer und für den Personenkreis, der nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG gleichgestellt ist, d. h. auch für Vorstandsmitglieder juristischer Personen.