Ein bindend gewordener Beschluß, durch den eine Selbstablehnung für gerechtfertigt erklärt worden ist, kann …
Sozialrecht
Leitsatz
1. Ein bindend gewordener Beschluß, durch den eine Selbstablehnung für gerechtfertigt erklärt worden ist, kann nicht wieder aufgehoben werden.
2. Der Wegfall des Ablehnungsgrundes eröffnet keine neue Entscheidungsmöglichkeit.