LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Ein bindend gewordener Beschluß, durch den eine Selbstablehnung für gerechtfertigt erklärt worden ist, kann …

Sozialrecht

Leitsatz

1. Ein bindend gewordener Beschluß, durch den eine Selbstablehnung für gerechtfertigt erklärt worden ist, kann nicht wieder aufgehoben werden.

2. Der Wegfall des Ablehnungsgrundes eröffnet keine neue Entscheidungsmöglichkeit.