LG Münster – 015 O 134/08
Zivilrecht Klage abgewiesen
Tenor
Wird das Protokoll vom 09.09.2008 bezüglich des Urteilstenors gem. § 319 ZPO dahin berichtigt, dass es richtig heißen muss:
U r t e i l
verkündet:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Wiederklage wird die Wiederbeklagte verurteilt, an die Wiederklägerin 45.781,66 € nebst Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (01.06.2008) zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.