OLG Celle · Niedersachsen Beschluss zitiert von 1

Anhörungsrüge zurückgewiesen KI-Titel

Anhörungsrüge · Unanfechtbarkeit · ZPO

Zivilrecht Beschwerde verworfen

Tenor

wird die Beschwerde der Klägerin vom 25. Mai 2022 gegen den Senatsbeschluss vom 9. Mai 2022, mit dem der Senat die Anhörungsrüge der Klägerin zurückgewiesen hat, als unzulässig verworfen.

Gründe

Ein Beschluss, mit dem ein Gericht eine Anhörungsrüge zurückweist, ist unanfechtbar (§ 321a Abs. 4 Satz 4 ZPO).