Anhörungsrüge zurückgewiesen KI-Titel
Anhörungsrüge · Unanfechtbarkeit · ZPO
Zivilrecht Beschwerde verworfen
Tenor
wird die Beschwerde der Klägerin vom 25. Mai 2022 gegen den Senatsbeschluss vom 9. Mai 2022, mit dem der Senat die Anhörungsrüge der Klägerin zurückgewiesen hat, als unzulässig verworfen.
Gründe
Ein Beschluss, mit dem ein Gericht eine Anhörungsrüge zurückweist, ist unanfechtbar (§ 321a Abs. 4 Satz 4 ZPO).