Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs
Município de Gondomar gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Streichung eines Zuschusses – Kohäsionsfonds – Unmittelbares Betroffensein – Unzulässigkeit – Dringlichkeit
Europarecht Antrag zurückgewiesen
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C (2006) 3782 der Kommission vom 16. August 2006 über die Streichung der durch die Entscheidung C (95) 3281 der Kommission vom 18. Dezember 1995 aus dem Kohäsionsfonds für das Projekt Nr. 95/10/61/017 – Sanierung von Grande Porto/Sul – Subsistema de Gondomar gewährten finanziellen Beteiligung