EuG Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs

Município de Gondomar gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Streichung eines Zuschusses – Kohäsionsfonds – Unmittelbares Betroffensein – Unzulässigkeit – Dringlichkeit

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C (2006) 3782 der Kommission vom 16. August 2006 über die Streichung der durch die Entscheidung C (95) 3281 der Kommission vom 18. Dezember 1995 aus dem Kohäsionsfonds für das Projekt Nr. 95/10/61/017 – Sanierung von Grande Porto/Sul – Subsistema de Gondomar gewährten finanziellen Beteiligung