Die Anordnung, ein Fahrtenbuch in bestimmten Abständen ohne Aufforderung bei der Straßenverkehrsbehörde …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Anordnung, ein Fahrtenbuch in bestimmten Abständen ohne Aufforderung bei der Straßenverkehrsbehörde vorzuzeigen, ist nicht zulässig. Es besteht für eine solche Anordnung keine Rechtsgrundlage.