SG Duisburg · Nordrhein-Westfalen Urteil

Leistungen aus privater Pflegeversicherung für Pflegegrad 2 KI-Titel

Pflegeversicherung · Pflegegrad · Sozialleistung · Privatrechtliche Versicherung · Sozialgericht

Sozialrecht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für den Sohn P.K. für August 2020 Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung nach dem Pflegegrades 2 zu erbringen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.