OLG Oldenburg · Niedersachsen Beschluss LS

Der Führerschein der Klasse 3 ist Rahmen eines landwirtschaftlichen Lohnfuhrunternehmens für das Führen eines …

Strafrecht

Leitsatz

Der Führerschein der Klasse 3 ist Rahmen eines landwirtschaftlichen Lohnfuhrunternehmens für das Führen eines Zuges bestehend aus einer Zugmaschine unter 7, 5 t und eines Anhängers mit Kennzeichnung "25 km/h" vollkommen ausreichend.