OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Nachholung des rechtlichen Gehörs verworfen KI-Titel

Verfahrensrecht · Rechtliches Gehör · Unzulässigkeit

Strafrecht Antrag verworfen

Tenor

Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 16.05.2024 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens wie folgt berichtigt:

Der Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen.

Gründe

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.