OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen Beschluss
Nachholung des rechtlichen Gehörs verworfen KI-Titel
Verfahrensrecht · Rechtliches Gehör · Unzulässigkeit
Strafrecht – Antrag verworfen
Tenor
Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 16.05.2024 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens wie folgt berichtigt:
Der Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen.
Gründe
1 Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.