OVG Niedersachsen Urteil LS

Unter den Begriff der Herstellung einer öffentlichen Einrichtung fällt grundsätzlich nur deren erstmalige …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Unter den Begriff der Herstellung einer öffentlichen Einrichtung fällt grundsätzlich nur deren erstmalige Schaffung (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Urt v 24.1.1990 - 9 L 88/89 -, NSt-N 1990, 210 = NVwZ-RR 1990, 386).

Von einer - erstmaligen und endgültig abgeschlossenen - Herstellung einer Oberflächenentwässerungseinrichtung kann dann nicht ausgegangen werden, wenn es sich - wie bei den sog offenen Gemeinde- oder Bürgermeisterkanälen - nur um eine provisorische Anlage handelt.