Bei Eintreten des Versorgungsfalles vor dem Inkrafttreten des G 131 keine Bindungswirkung einer am 25.06.1956 …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Bei Eintreten des Versorgungsfalles vor dem Inkrafttreten des G 131 keine Bindungswirkung einer am 25.06.1956 ergangenen Zurruhesetzungsverfügung und der darin festgestellten Dienstunfähigkeit, wenn Versorgung nach § 181 b BBG beansprucht wird.
2. Einzelfall zur Frage, ob Dienstunfähigkeit vorliegt.