OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen 4. Senat für Familiensachen Beschluss

Berichtigung eines Familiensachenbeschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit KI-Titel

FamFG · Berichtigung · offenbare Unrichtigkeit · Beschlussfehler

Familienrecht

Tenor

In der Familiensache wird die Beschlussformel des Beschlusses des Oberlandesgerichts - Senat für Familiensachen - Hamm vom 05.08.2022 gemäß § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass nicht der Beschluss vom 15.08.2022, sondern der am 09.06.2022 verkündete Senatsbeschluss berichtigt worden ist.