LG Arnsberg · Nordrhein-Westfalen 4. Zivilkammer Teil-Versäumnis- und Urteil

LG Arnsberg – 4 O 342/95

Zivilrecht

Tenor

Die Beklagten zu 1, 2, 4 werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 12.220 DM (i. B. zwölftausendzweihundertundzwanzig Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 21.11.1995, an die Klägerin A. B. 27.347,69 DM (siebenundzwanzigtausenddreihundertsiebenundvierzig 69/100 Deutsche Mark), sowie an die Klägerin A. B. ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 DM zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.