Eine im Zusammenhang mit der Abgliederung Danzigs an das Deutsche Reich (1.9.1939) wegen der Mitgliedschaft …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Eine im Zusammenhang mit der Abgliederung Danzigs an das Deutsche Reich (1.9.1939) wegen der Mitgliedschaft bei der polnischen Gewerkschaft gegenüber einem bei der Polnischen Staatsbahn beschäftigten deutschstämmigen Arbeiter ausgesprochene Kündigung stellt keine national-sozialistische Vefolgungsmaßnahme dar (Anschluß an BVerwG, Urt. vom 12.12.1963 - VIII C 250.63 -).
2. Einzelfall zu der Frage, ob eine Weiterverwendung abgelehnt wurde, insbesondere, insbesondere, wenn die Weiterverwendung nach Übernahme der Verwaltung durch die Deutsche Reichsbahn nicht beantragt wurde, ohne daß Verfolgungsgründe hierfür ausschlaggebend waren.