Eingruppierung nach AVR Diakonie
Eingruppierung nach AVR Diakonie - Auslegung des Richtbeispiels "Gesundheitspflegerin in der Psychiatrie" - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Arbeitsrecht Teilweise aufgehoben
Tenor
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. April 2015 - 1 Sa 382 d/14 - teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 15. Oktober 2014 - 3 Ca 742 b/14 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).