Ein Flugkapitän ist im Rahmen des § 23 Abs 2 S 2 AVG auf Beschäftigungen als Fluginspektor …
Sozialrecht
Leitsatz
1. Ein Flugkapitän ist im Rahmen des § 23 Abs 2 S 2 AVG auf Beschäftigungen als Fluginspektor (Flugbetriebsprüfung) - Vergütungsgruppe Ib BAT - verweisbar.
2. Bei der Feststellung der sogenannten gesetzlichen Lohnhälfte ist das über der Beitragsbemessungsgrenze liegende Arbeitsentgelt im bisherigen Beruf nicht zu berücksichtigen.
3. Zur Bedeutung von Zulagen bei der Feststellung der sogenannten gesetzlichen Lohnhälfte.