OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Ein Übersiedler aus der ehemaligen DDR, dem Eingliederungsgeld für eine Sperrzeit von zwölf Wochen mit der …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ein Übersiedler aus der ehemaligen DDR, dem Eingliederungsgeld für eine Sperrzeit von zwölf Wochen mit der Begründung versagt worden ist, er habe nach seiner Übersiedlung das Arbeitsverhältnis in der DDR selbst gelöst und dadurch seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, ist nicht zum Ersatz der Sozialhilfe verpflichtet, die ihm während der Sperrzeit gewährt worden ist.