Befanden sich die Räder des versicherten Kfz noch auf einem privaten Grundstück, während der Fahrzeugaufbau …
Zivilrecht
Leitsatz
Befanden sich die Räder des versicherten Kfz noch auf einem privaten Grundstück, während der Fahrzeugaufbau in den Verkehrsraum einer öffentlichen Straße hineinragte und dort einen Verkehrsunfall mitverursachte, ist der Versicherer leistungsfrei.