Eine Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung kann nicht durch Analogie begründet werden.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung kann nicht durch Analogie begründet werden.
Eine Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung kann nicht durch Analogie begründet werden.