OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Für die "Aufstockung" eines Flachdachbungalows mit einem geneigten Dach kann eine Befreiung von den …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Für die "Aufstockung" eines Flachdachbungalows mit einem geneigten Dach kann eine Befreiung von den Abstandsvorschriften zugelassen werden, wenn das Gebäude zulässigerweise mit geringerem Grenzabstand als heute erforderlich errichtet worden ist und die Beeinträchtigung des Nachbarn durch die Aufstockung im Vergleich mit einer heute zulässigen Bebauung nicht ins Gewicht fällt.