OLG Koblenz · Rheinland-Pfalz 12. Zivilsenat Beschluss

Zurücknahme der Berufung und Kostenfestsetzung KI-Titel

Berufungszurücknahme · Kostenverteilung · Streitwertfestsetzung

Zivilrecht

Tenor

1. Die Zurücknahme der Berufung hat den Verlust des Rechtsmittels zur Folge.

2. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis zu 50.000,00 € festgesetzt.

Gründe

1

Die Entscheidung beruht auf § 516 Abs. 3 ZPO. Die Berufung ist zurückgenommen worden.