VGH Hessen 5. Senat Urteil LS

Zur Verteilung der Gebührenlast (Kanalanschlußgebühr) bei Wechsel des Grundstückseigentümers.

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Zur Verteilung der Gebührenlast (Kanalanschlußgebühr) bei Wechsel des Grundstückseigentümers.

2. Ist in der Gebührenordnung in Fällen offensichtlicher Härte eine Sonderregelung aus Billigkeitsgründen vorgesehen, so darf sich die Gemeinde nicht mit der Feststellung begnügen, daß einem diesbezüglichen Antrage nicht entsprochen werden könne, weil auch in anderen gleichgelagerten Fällen Anträge auf Ermäßigung zurückgewiesen worden seien. Ein derartiges Verwaltungshandeln ist fehlerhaft und führt zur Aufhebung des angefochtenen Bescheids.