Wenn ein Bundesgericht die letzte Entscheidung getroffen hat, kann der Staatsgerichtshof diese nicht …
Verfassungsrecht
Leitsatz
Wenn ein Bundesgericht die letzte Entscheidung getroffen hat, kann der Staatsgerichtshof diese nicht nachprüfen;in einem solchen Falle können auch die Entscheidungen der Instanzgerichte nicht zum Gegenstand einer Grundrechtsklage gemacht werden.
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