Die Zustellung an eine Kommanditgesellschaft ist nicht ordnungsgemäß, wenn das zuzustellende Schriftstück …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Zustellung an eine Kommanditgesellschaft ist nicht ordnungsgemäß, wenn das zuzustellende Schriftstück zwar an einen ihrer Vertreter adressiert ist, die Vertreterstellung in der Adressierung jedoch weder ausdrücklich noch sinngemäß zum Ausdruck kommt.