VGH Hessen 6. Senat Urteil LS

Reicht ein Kläger in einem anhängigen Verfahren bei Gericht einen Schriftsatz ein, in dem es heißt, daß er …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Reicht ein Kläger in einem anhängigen Verfahren bei Gericht einen Schriftsatz ein, in dem es heißt, daß er gegen die Klageerwiderung des Beklagten "Klage erhebt", so wird im Zweifel anzunehmen sein, daß er sich lediglich mit seiner bereits anhängigen Klage gegen das Vorbringen des Beklagten in der Klageerwiderung wenden will.