OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Die Annahme, die bauliche Anlage (hier: großflächige Aufschüttung) könne "ohne Substanzverlust" entfernt und …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Annahme, die bauliche Anlage (hier: großflächige Aufschüttung) könne "ohne Substanzverlust" entfernt und daher ihre Beseitigung unter Anordnung des Sofortvollzuges aufgegeben werden, ist dann nicht gerechtfertigt, wenn die "Baumaterialien" zwar wiederverwandt werden können, die Durchführung der Beseitigung jedoch einen erheblichen finanziellen Aufwand verursacht und die Wirkungen der Beseitigung daher über die eines Nutzungsverbotes hinaus gehen.