Zulassung der Berufung wegen Klärungsbedarf bei polygamer Ehe und Asylrecht KI-Titel
Asylrecht · Ehegatte · polygame Ehe · § 26 AsylG · Berufungszulassung
Verwaltungsrecht
Tenor
Die Berufung wird gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zugelassen, weil die Klägerin dargelegt hat, dass jedenfalls hinsichtlich der von ihr sinngemäß aufgeworfene Frage, ob im Fall einer (polygamen) Ehe eines Mannes mit zwei Frauen auch die zweite Frau Ehegatte im Sinne von § 26 Abs. 1 Satz 1 AsylG ist, über den Einzelfall hinausreichender Klärungsbedarf besteht.