OVG NRW 21. Senat Beschluss

Zulassung der Berufung wegen Klärungsbedarf bei polygamer Ehe und Asylrecht KI-Titel

Asylrecht · Ehegatte · polygame Ehe · § 26 AsylG · Berufungszulassung

Verwaltungsrecht

Tenor

Die Berufung wird gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zugelassen, weil die Klägerin dargelegt hat, dass jedenfalls hinsichtlich der von ihr sinngemäß aufgeworfene Frage, ob im Fall einer (polygamen) Ehe eines Mannes mit zwei Frauen auch die zweite Frau Ehegatte im Sinne von § 26 Abs. 1 Satz 1 AsylG ist, über den Einzelfall hinausreichender Klärungsbedarf besteht.