Die Dungstätte eines landwirtschaftlichen Kleinbetriebes ist Hoffläche i.S. von § 45 Abs. 1 Ziffer 1 FlurbG.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Dungstätte eines landwirtschaftlichen Kleinbetriebes ist Hoffläche i.S. von § 45 Abs. 1 Ziffer 1 FlurbG.
2. Zur Auflockerung der Ortslage in der Flurbereinigung.
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