LG Köln · Nordrhein-Westfalen Berichtigungsbeschluss zitiert von 1

Berichtigung von Abkürzung in Urteil KI-Titel

Berichtigungsbeschluss · Tatbestand · Urteilsfehler · Formfehler

Zivilrecht

Tenor

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

Gründe

1

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

2

Das Urteil vom 05.04.2024 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seiten 3 und 9 statt "MK" richtig heißen muss "MK". Der weitergehende Antrag auf Berichtigung wird zurückgewiesen, da eine Unrichtigkeit des Tatbestandes nicht vorliegt.

3

Köln, 06.05.20244. Kammer für Handelssachen