VG Frankfurt am Main · Hessen 11. Kammer Beschluss LS

Das Rückführungsabkommen zwischen Rumänien und der Bundesrepublik Deutschland vom 24.9.1992 (BGBl. II S. 220) …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Das Rückführungsabkommen zwischen Rumänien und der Bundesrepublik Deutschland vom 24.9.1992 (BGBl. II S. 220) begründet keine subjektiv-öffentlichen Rechte für staatenlose, vormals rumänische Staatsangehörige, die einer Abschiebung nach Rumänien entgegengehalten werden können.

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