Die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches als Auflage kann lediglich dann vorgenommen werden, wenn mit dem …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches als Auflage kann lediglich dann vorgenommen werden, wenn mit dem betreffenden Fahrzeug bereits mehrere Verkehrsverstöße begangen wurden oder aber ein einmaliger erheblicher Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften vorliegt.