AG Krefeld · Nordrhein-Westfalen Urteil

Vorsätzlicher unerlaubter Besitz von Schusswaffen KI-Titel

Waffengesetz · unerlaubter Waffenbesitz · vorsätzlich · Geldstrafe · Schusswaffe

Strafrecht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von Schusswaffen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25,00 EUR kostenpflichtig verurteilt.

Angewendete Vorschriften: § 52 Abs. 3 Nr. 2 a WaffG

Gründe

2

(abgekürzt nach § 267 Abs. 4 Satz 2 stopp)

3

Auf den zugelassenen Anklagesatz der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft L vom 05.03.2011 wird verwiesen.