VGH Hessen 4. Senat Urteil LS zitiert von 1

Einzelfall eines im Außenbereich wegen der damit verbundenen Erweiterung und Festigung einer zu …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Einzelfall eines im Außenbereich wegen der damit verbundenen Erweiterung und Festigung einer zu mißbilligenden Splittersiedlung unzulässigen Bauvorhabens.

2. Eine unerwünschte Splittersiedlung kann auch aus genehmigten Bauten bestehen.

3. Von § 35 Abs. 2 BBauG ist keine Befreiung möglich.

4. Zu den Voraussetzungen, unter denen die behördliche Zusage eines begünstigenden Verwaltungsakts rechtsverbindlich ist (Anschluß an st. Rspr.).