Die Planung eines Kurhauses mit angegliedertem Restaurant, Hotel und Nebeneinrichtungen neben ein reines …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Planung eines Kurhauses mit angegliedertem Restaurant, Hotel und Nebeneinrichtungen neben ein reines Wohngebiet ist nur dann zulässig, wenn die entstehenden Probleme im Bebauungsplan selbst gelöst werden.