OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 3

Hat die Baugenehmigungsbehörde die sofortige Vollziehung einer Baugenehmigung angeordnet, obgleich der …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Hat die Baugenehmigungsbehörde die sofortige Vollziehung einer Baugenehmigung angeordnet, obgleich der Nachbarwiderspruch kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung hat, ist der Nachbar nicht gehalten einen Aussetzungsantrag an die Behörde zu richten, bevor er das Gericht anruft.

2. Zur Zulässigkeit eines Asylbewerberheimes in der Nachbarschaft von Sportanlagen und Wohnbebauung.