OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Beantragt ein Kläger wegen eines nach § 17 Abs 6c S 2 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) behebbaren …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Beantragt ein Kläger wegen eines nach § 17 Abs 6c S 2 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) behebbaren Mangels die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, so kann er im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage nach § 80 Abs 5 VwGO stellen.