VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Rechtsschutzbedürfnis als Voraussetzung einer einstweiligen Anordnung (ohne besondere Rechtsprobleme).

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Rechtsschutzbedürfnis als Voraussetzung einer einstweiligen Anordnung (ohne besondere Rechtsprobleme).