Gibt der Firmeninhaber an, er sei nicht mit dem verkehrswidrig benutzten Pkw gefahren, sind Nachforschungen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Gibt der Firmeninhaber an, er sei nicht mit dem verkehrswidrig benutzten Pkw gefahren, sind Nachforschungen darüber anzustellen, welcher der Firmenangehörigen das Fahrzeug üblicherweise nutzt. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Anhörungsbogen diese Frage nicht gestellt wurde.