AG Minden · Nordrhein-Westfalen Beschluss

Berichtigung von Verurteilung wegen Betrugs und veruntreuender Unterschlagung KI-Titel

Betrug · veruntreuende Unterschlagung · Berichtigung des Urteils

Strafrecht

Tenor

Der Tenor des schriftlichen Urteils vom 09.11.2021 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend ergänzt und berichtigt, dass der Angeklagte wegen Betruges und veruntreuender Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wird.

Gründe

1

Minden, 22.12.2021Amtsgericht

2

Dr. I.

3

Richter am Amtsgericht