Zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen Sozialgerichtsbeschluss KI-Titel
Beschwerde · Zulässigkeit · SGG § 177 · Sozialrecht
Sozialrecht Beschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.03.2026 wird unter Bezugnahme auf die Ausführungen in dem Senatsbeschluss vom 06.10.2025 - L 5 KR 142/25 B - und unter Bezugnahme auf die weiteren Beschlüsse des Senats vom 07.10.2025 (L 5 KR 138/25 B u.a.) zurückgewiesen.
Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Gründe
1
Der Beschluss ist nicht mit der Beschwerde anfechtbar (§ 177 SGG).