Rücknahme der Berufung und Kostenfestsetzung KI-Titel
Berufungsrücknahme · Kosten des Verfahrens · Streitwertfestsetzung · ZPO
Zivilrecht
Tenor
Die Berufungsrücknahme der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31.01.2022 (5 O 58/21) hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 9.445,00 EUR festgesetzt.
Gründe
1
Der Termin am 03.11.2022 wird aufgehoben.
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