OLG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 10. Zivilsenat Beschluss

Rücknahme der Berufung und Kostenfestsetzung KI-Titel

Berufungsrücknahme · Kosten des Verfahrens · Streitwertfestsetzung · ZPO

Zivilrecht

Tenor

Die Berufungsrücknahme der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31.01.2022 (5 O 58/21) hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 9.445,00 EUR festgesetzt.

Gründe

1

Der Termin am 03.11.2022 wird aufgehoben.

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