Kostenverteilung bei Berufungsverfahren mit Streitwert von 15,2 Millionen Euro KI-Titel
Kostenverteilung · Berufungsverfahren · Streitwertfestsetzung
Zivilrecht
Tenor
Von den Gerichtskosten erster Instanz haben die Klägerin 5/6 und die Beklagte zu 1 1/6 und von den Kosten des Berufungsverfahrens die Klägerin 3/4 und die Beklagte zu 1 1/4 zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 15.200.000 € festgesetzt.