AG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Richter Urteil

AG Düsseldorf – 44 C 5954/01

Zivilrecht

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf auf Antrag gemäß § 331 III ZPO

ohne mündliche Verhandlung am 28. Mai 01

durch den Richter X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 196,65 (i.W.. einhundertsechsundneun-zig 65/100 Deutsche Mark) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.