Gegen das sogenannte Schlechterstellungsverbot des § 2 Abs 2 S 4 NKAG (KAG ND ) wird nicht verstoßen, wenn …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Gegen das sogenannte Schlechterstellungsverbot des § 2 Abs 2 S 4 NKAG (KAG ND ) wird nicht verstoßen, wenn ein Abgabesatz erstmals mit Rückwirkung beschlossen wird.
2. Der Frischwassermaßstab ist in Niedersachsen bei Kleinkläranlagen ein für die Berechnung der Abwasserabgabe zulässiger Maßstab.