LG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 2. Zivilkammer Rechtsentscheid

LG Düsseldorf – 2 O 508/88

Zivilrecht

Tenor

1. Der Beklagte verpflichtet sich, an den Kläger zur Abgeltung der Klageforderung einen Betrag in Höhe von DM 30.000,-- zu zahlen.

2. Damit sind sämtliche Ansprüche des Klägers im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau der A 3 – Planfeststellungsbeschluß des MWMV – VI A 3-32-0-2/368-2581/79 – vom 29.2.1980 inkl. Überführungsbauwerk K 102 der Landstraße 293 – abgegolten.

3. Von den Kosten des Verfahrens und des Vergleichs trägt der Kläger 91,4 %, der Beklagte 8,6 %.

4. Widerrufsvorbehalt für beide Parteien: 3. November 1995 (Eingang bei Gericht).