AG Lüneburg · Niedersachsen Urteil LS

Die verletzte Person erhält 1200 DM Schmerzensgeld für einen Biß in die Unterlippe mit 0, 5 x 1 cm großer …

Zivilrecht

Leitsatz

Die verletzte Person erhält 1200 DM Schmerzensgeld für einen Biß in die Unterlippe mit 0, 5 x 1 cm großer, stark blutender Wunde, die sich im Heilungsprozeß entzündete. Die Heilungsdauer betrug 3 Wochen. Eine sichtbare Narbe verbleibt.