Antrag auf vollstreckbare Ausfertigung aus Insolvenztabelle zurückgewiesen KI-Titel
Insolvenztabelle · nicht titulierte Forderung · Widerspruch · Rechtsschutzbedürfnis · Delikt
Insolvenzrecht Antrag zurückgewiesen
Tenor
wird der Antrag der Gläubigerin, der U Krankenkasse in I, auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der Insolvenztabelle zurückgewiesen.
Gründe
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Die Gläubigerin begehrt die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der Insolvenztabelle.
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Bei der geltend gemachten Forderung handelt es sich um eine nicht titulierte Forderung. Der Schuldner hat hiergegen Widerspruch eingelegt hinsichtlich des Deliktcharakters.
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Die Gläubigerin ist in diesem Fall gehalten, die Feststellung zu betreiben im Wege des Klageverfahrens vor dem Prozessgericht.
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Es liegt hier somit kein Rechtsschutzbedürfnis der Gläubigerin vor.
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Bonn, 30.09.2013
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Amtsgericht